Wer kann gefahrgutrechtlich Unternehmer sein? - Jede natürliche und juristische Person mit/ohne Erwerbszweck,
- Jede Vereinigung/Zusammen- schluß von Personen mit/ohne Rechtspersönlichkeit/ Erwerbszweck,
- Jede staatliche Einrichtung mit/ohne Rechtspersönlichkeit oder von einer Behörde mit Rechtspersönlichkeit abhängt,
die gefährliche Güter befördert - einschließlich des zeitweil- igen Aufenthaltes im Verlauf der Beförderung -, lädt, entlädt oder befördern läßt,
sowie eine solche, die gefährliche Güter im Zusammenhang mit einer Beförderungs- tätigkeit verpackt, sammelt oder in Empfang nimmt.
Beispiele: AG, GmbH, GbR, KG, OHG, engl. LDT, Max Muster, Ärzte, Büro-/Praxisgemeinschaften, eingetragene/nicht eingetragene Vereine/Clubs/Bürgerinitiativen, usw. | | Was ist Gefahrgut? Gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutgesetzes sind Stoffe/Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können. Gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnungen (Straße, Eeisenbahn, Binnenschifffahrt)
sind Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung nach - Teil 2, - Kapitel 3.2 Tabelle A und - Kapitel 3.3 ADR, RID, ADN verboten oder nach den vorgesehenen Bedingungen gestattet ist.
Bem. Innerstattlich auch die unter 1.1 und 1.2 Anlage 2 genannten Güter o.g. Verordnung.
Gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung See sind
- Stoffe und Gegenstände, die unter die Begriffsbestimm- ungen der Klassen 1 bis 9 des IMDG-Code fallen, - Schüttgut der Gruppe B (IMSBC-Code) - Stoffe die in Tankschiffen befördert werden sollen.
Gefährliche Güter im Sinne von staatlichen und privatrechtlichen Luftverkehrsvorschriften (ICAO, IAEA und IATA) sind Stoffe oder Gegenstände, welche in der Lage sind, ein Risiko für die Gesundheit, die Sicherheit, für Eigentum oder für die Umwelt darzustellen und welche im Verzeichnis der gefährlichen Güter (Tabelle 4.2 IATA-DGR) aufgeführt sind oder entsprechend der IATA-DGR klassifiziert sind. | | Text der rechten Spalte |